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Skonto – Preisnachlass bei schneller Zahlung

Preisnachlass
Marketing und Vertrieb Rechnungswesen

Skonto – Preisnachlass bei schneller Zahlung

Als Skonto wird ein Preisnachlass bezeichnet, welcher Kunden dazu motivieren soll, den ausstehenden Rechnungsbetrag möglichst schnell zu bezahlen. Im Unterschied zu einem Rabatt ist der Skonto an die Zahlungsgeschwindigkeit gekoppelt.

Ob und in welcher Höhe Sie als Kunde einen Skonto in Anspruch nehmen können, hängt von der Zahlungsvereinbarung ab. Häufig finden Sie auf der Rechnung einen Vermerk mit den Zahlungsbedingungen. So könnte sich beispielsweise auf Ihrer Rechnung folgender Vermerk befinden.

Wir danken Ihnen für Ihren Auftrag und ersuchen Sie, den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu überweisen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir Ihnen einen Skonto in Höhe von 2 %.

Wird Ihnen seitens des Verkäufers diese Option angeboten, so haben Sie das Recht, bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungstellung den um 2 % reduzierten Betrag zu überweisen. Im Regelfall gilt dieser Skonto jedoch nur auf den Warenwert, nicht jedoch auf die Fracht- oder Versandkosten.

Übungsaufgabe Skonto berechnen

Die BusinessFragen OG hat einem Kunden die Erstellung eines Businessplans mit einem Verkaufspreis von Euro 2.000,00 Brutto in Rechnung gestellt. Folgende Zahlungskonditionen wurden auf der Rechnung vermerkt: „Zahlbar innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug“. Berechnen Sie den Skontobetrag sowie den Überweisungsbetrag, wenn der Kunde die Überweisung am 5. Tag nach der Rechnungslegung tätigt.

Um den Überweisungsbetrag zu berechnen, muss im ersten Schritt geprüft werden, ob die Begleichung der Rechnung noch innerhalb der Skontofrist liegt. Nachdem in diesem Fall der Kunde nach 5 Tagen, also innerhalb der Skontofrist von 8 Tagen, den offenen Betrag überweist, darf hier der Skonto in Höhe von 2 % in Anspruch genommen werden. Die Berechnung des Skontobetrages erfolgt mit der klassischen Prozentrechnung.

Brutto-Rechnungsbetrag Euro 2.000,00 * 2 / 100 = Skontobetrag Euro 40,00

Abschließend müssen Sie den soeben ermittelten Skontobetrag nur noch vom Brutto-Rechnungsbetrag abziehen, um zum Überweisungsbetrag zu gelangen. In dieser Übungsaufgabe ergibt sich ein Überweisungsbetrag für den Kunden in Höhe Euro 1.960,00.

Brutto-Rechnungsbetrag Euro 2.000,00 – Skontobetrag Euro 40,00 = Überweisungsbetrag Euro 1.960,00


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Die ersten knapp 21 Jahre seines Berufslebens hat Mag. (FH) Daniel Neurauter in unterschiedlichen Funktionen für österreichische und international tätige Banken gearbeitet, bevor es Daniel Neurauter 2016 in die Beratungs- und Bildungsbranche verschlagen hat. Heute arbeitet er als selbständiger Autor, Dozent und Business-Trainer für diverse Unternehmen, Hochschulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen sowie als selbständiger Unternehmensberater mit angeschlossener Multimedia-Agentur.

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