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Aufbau einer Bilanz – Aktiva und Passiva im Detail erklärt

Definition Bilanz
Rechnungswesen

Aufbau einer Bilanz – Aktiva und Passiva im Detail erklärt

Die Bilanz besteht grundsätzlich aus 2 Bereichen und dient zur Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden. Wenn wir uns nun den Aufbau einer Bilanz genauer ansehen, können wir erkennen, dass diese aus zwei Seiten besteht. Links wird die Aktiva eines Unternehmens dargestellt und rechts die Passiva eines Unternehmens.

Die Aktiva stellt die Mittelverwendung dar und beantwortet die Fragestellung “Was hat das Unternehmen mit den finanziellen Mitteln gemacht?“. Die Aktiva der Bilanz spiegelt also das Vermögen eines Unternehmens wieder und kann in das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen unterteilt werden.

Im Unterschied zur Aktiva beantwortet die Passiva einer Bilanz die Frage “Woher stammen die finanziellen Mittel?“. Sie beschäftigt sich also mit der Mittelherkunft und unterteilt sich in das Eigenkapital und das Fremdkapital.

Positionen einer Bilanz

Wie Sie anhand der nachfolgenden Abbildung gut erkennen können, unterteilt sich die Aktiva der Bilanz in das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, die Rechnungsabgrenzungsposten sowie die aktiven latenten Steuern. Die Passiva umfasst das Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten sowie die passiven latenten Steuern.

Aufbau Bilanz
Aufbau Bilanz
Quelle: Von Sicherer, K. (2013): Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht; 2. Auflage; Springer Gabler
Anlagevermögen

Das Anlagevermögen lässt sich wiederum in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen unterscheiden. Immaterielle Vermögensgegenstände sind Werte ohne eine physische Substanz und sind auch nicht, wie die Finanzanlagen, monetär bedingt und können unterteilt werden in

  • selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte,
  • entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten,
  • Geschäfts- oder Firmenwert,
  • geleistete Anzahlungen.

Unter Sachanlagen werden physisch greifbare Gegenstände verstanden, die dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung stehen. Hierzu zählen beispielsweise

  • Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken,
  • technische Anlagen und Maschinen,
  • andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.

Finanzanlagen beschreiben die dauerhafte Überlassung von Kapital an andere Unternehmen. Beispiele hierfür sind

  • Anteile an verbundenen Unternehmen, wie eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft,
  • Ausleihungen an verbundenen Unternehmen,
  • Beteiligungen,
  • Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
  • Wertpapiere des Anlagevermögens,
  • Sonstige Ausleihungen.
Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen unterteilt sich in Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere. Sehen wir uns die einzelnen Positionen des Umlaufvermögens, zum besseren Verständnis, noch etwas genauer an. Starten wir mit den Vorräten.

Vorräte sind zum Einsatz im betrieblichen Produktionsprozess bestimmte Verbrauchsgüter, die aus dem Produktionsprozess entstehenden fertigen und unfertigen Erzeugnisse, sowie Handelswaren. Dementsprechend zählen hierzu

  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
  • unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen,
  • fertige Erzeugnisse und Waren,
  • geleistete Anzahlungen.

Als Forderungen werden Ansprüche gegenüber Dritten verstanden. Diese werden beispielsweise wie folgt unterteilt.

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Sonstige Vermögensgegenstände. Hierzu zählen alle Posten, welche keinem anderen Posten zugeordnet werden können. Als Beispiel hierfür können Steuerrückzahlungsforderungen oder aber auch bezahlte Kautionen genannt werden.

Vervollständigt wird das Umlaufvermögen mit den Wertpapieren bzw. liquiden Mitteln. Hierzu zählen

  • Kassabestände,
  • Bankguthaben,
  • Schecks,
  • Anteile an verbundene Unternehmen, wenn keine dauerhafte Besitzabsicht besteht,
  • Wertpapiere, wie z.B. Aktien, Investmentanteile, welche nicht dauerhaft dem Unternehmen zugeordnet werden.

Aufgrund der etwas höheren Komplexität von Rechnungsabgrenzungen und latenten Steuern werden wir an dieser Stelle nicht genauer darauf eingehen. Hierzu erstellen wir einen eigenen Beitrag zur Ihrer Verwendung.

Eigenkapital

Als Eigenkapital der Bilanz wird jenes Kapital verstanden, welches einem Unternehmen von seinen Eigentümern unbefristet zur Verfügung gestellt wird. Bilanziell betrachtet, stellt das Eigenkapital die Differenz zwischen dem Vermögen und den Schulden eines Unternehmens dar. Eine Unterteilung des Eigenkapitals erfolgt wie folgt.

  • Das gezeichnete Kapital bzw. Stammkapital beschreibt jenes Kapital, welche im Zuge der Gründung bzw. bei Kapitalerhöhung gegen Anteile einbezahlt wurde.
  • Rücklagen sind rein buchungstechnische Posten auf der Passiva, denen keine entsprechende Posten auf der Aktivseite gegenüber stehen. Hierzu zählen die Kapitalrücklagen sowie die Gewinnrücklagen. Als Kapitalrücklagen werden von Außen zugeführt. Gewinnrücklagen entstehen durch nicht ausgeschüttete Gewinne.
  • Gewinnvorträge bzw. Verlustvorträge stellen ein Verschieben des Unternehmensergebnis in ein anderes Jahr dar.
  • Der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag ist das Ergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung.
Fremdkapital

Das Fremdkapital einer Bilanz beschreibt Finanzmittel, welche das Unternehmen für eine bestimmte Verpflichtung in einem überschaubaren Zeitraum gegenüber Dritten zu leisten hat. Hierzu zählen vor allem verschiedene Arten von Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Zu den Verbindlichkeiten zählen beispielsweise

  • Anleihen, die vom Bilanzierenden emittiert wurden,
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
  • vom Kunden erhaltene Anzahlungen,
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie
  • sonstige Verbindlichkeiten.

Neben den bereits aufgezählten Verbindlichkeiten zählen auch noch die Rückstellungen zum Fremdkapital einer Bilanz. An dieser Stelle kann wiederum eine Unterteilung vorgenommen werden.

  • Pensionsrückstellungen
  • Garantierückstellungen
  • Steuerrückstellungen
  • Prozessrückstellungen

zählen zu den Rückstellungen, um nur einige Beispiele zu nennen. Aufgrund der Komplexität werden wir die Rechnungsabgrenzungsposten sowie die latenten Steuern in einem gesonderten Beitrag behandeln.


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Die ersten knapp 21 Jahre seines Berufslebens hat Mag. (FH) Daniel Neurauter in unterschiedlichen Funktionen für österreichische und international tätige Banken gearbeitet, bevor es Daniel Neurauter 2016 in die Beratungs- und Bildungsbranche verschlagen hat. Heute arbeitet er als selbständiger Autor, Dozent und Business-Trainer für diverse Unternehmen, Hochschulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen sowie als selbständiger Unternehmensberater mit angeschlossener Multimedia-Agentur.

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