ESIS Merkblatt Kredit und Darlehen – Angebote richtig vergleichen
13. Mai 2023 2023-10-30 17:47ESIS Merkblatt Kredit und Darlehen – Angebote richtig vergleichen
ESIS Merkblatt Kredit und Darlehen – Angebote richtig vergleichen
Beim ESIS Merkblatt handelt es sich um ein europäisches, standardisiertes Merkblatt, welches vor einigen Jahren eingeführt wurde. Aber warum wurde dieses überhaupt eingeführt? bzw. wozu dient das? Früher war es für Kreditnehmer sehr schwierig Kredit- oder Darlehens-Angebote miteinander zu vergleichen. Der Grund hierfür war, dass es keine einheitlichen Standards für die Erstellung von Angeboten gegeben hat. Das hatte in weiterer Folge dazu geführt, dass einige Banken nicht alle Kosten angeführt haben oder nur Alibi Angebote gelegt haben bzw. unvollständige Angebote für Kredite und Darlehen.
Und genau aus diesem Grund hat man sich dazu entschieden die Banken dazu verpflichten, bevor es zu einem Kredit- oder Darlehens-Abschluss kommt, jedem Kunden ein sogenanntes ESIS Merkblatt auszuhändigen, bei dem gewisse Informationen unumgänglich sind und beinhaltet sein müssen. Und anhand von diesem Merkblatt ist es Kredit- bzw. Darlehensnehmern nun möglich, wirklich alle Kosten und alle Details im Zusammenhang mit ihrer Finanzierung genau zu vergleichen, da alle Banken den gleichen Richtlinien unterliegen und alle dieselben Angebote legen sowie dieselbe Struktur aufweisen müssen.
Sehen wir uns nun dieses standardisierte Merkblatt etwas genauer an und vor allem auch, was dieses beinhaltet. Zu Beginn finden Sie auf dem ESIS Merkblatt Ihre persönlichen Daten sowie einige Vorbemerkungen. Dort wird angeführt, wann und von wem dieses Merkblatt erstellt wurde sowie Gültigkeit des Angebotes. Wenn Sie also ein Angebot im Zusammenhang mit Krediten oder Darlehen bekommen, achten Sie bitte auch auf dieses Gültigkeitsdauer.
Der nächste Punkt, welchen dieses Merkblatt beinhalten muss, sind die Informationen zum Kreditgeber, also zu der Bank, wie beispielsweise Telefonnummer, Anschrift, E Mail Adresse, Fax, Internet und auch die dementsprechende Kontaktperson muss angeführt werden. Der nächste Bereich ist dann der des Kreditvermittlers, sofern einer vorhanden ist. Hierunter versteht man zum Beispiel, wenn der Kredit über einen Vermögensberater bei der Bank eingereicht worden ist, zum Beispiel über die Deutsche Vermögensberatung, Swiss Life oder andere Anbieter.
Und dann sind wir auch schon bei den eigentlichen Daten zum Kredit angelangt. Den Anfang machen die Hauptmerkmale des Kredites bzw. Darlehens. Darunter versteht man den Kredit Betrag und die Währung, also in welcher Währung dieser Kredit zu bedienen ist bzw. auch ausbezahlt wird. Dies ist vor allem im deutschen österreichischen Raum hauptsächlich der Euro.
Früher waren es vielfach auch Schweizer Franken oder Japanische Yen, wobei das Thema mittlerweile vom Tisch ist. Weiters beinhaltet das ESIS Merkblatt Informationen zur Laufzeit, zur Art des anwendbaren Zinssatzes usw.. Der vierte Punkt beinhaltet dann den Zinssatz und andere Kosten, also hier muss der effektive Jahreszins angeführt werden. Also jener Zinssatz, welcher alle Kosten für die Eintragung zum Beispiel einer Hypothek bzw. einer Grundschuld und alle mit dem Kredit in Verbindung angetretenen Kosten und Zinsen mit berücksichtigt.
Die nächsten Bereiche beinhalten die Anzahl der Raten sowie die Höhe der einzelnen Raten und das Zahlungsintervall. Ebenfalls im ESIS Merkblatt angeführt wird der Tilgungsplan. Beim Tilgungsplan handelt es sich um eine genaue Aufstellung, wie sich der Kredit unter der Voraussetzung, dass sich das Zinsniveau nicht verändert, entwickelt und wann Zinsen angelastet werden, wann die Raten fällig sind und wie sich das Kapital entwickelt.
Weiters müssen auch noch zusätzliche Auflagen im Zusammenhang mit der Kreditgenehmigung angeführt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Abschluss einer Lebensversicherung. Ebenso wird in diesem Merkblatt angeführt, wie mit vorzeitigen Rückzahlungen umzugehen ist.
Darüber hinaus gibt es auch noch weitere flexible Merkmale, welche im ESIS Merkblatt angegeben werden. Hier geht es dann vor allem darum, ob der Kredit an andere Personen übertragen werden kann bzw. auch Regelungen zum Thema Abtretung. Weiters muss das Merkblatt auch noch sonstige Rechte des Kreditnehmers beinhalten, wie zum Beispiel eine Bedenkzeit.
Anmerkungen, bezüglich eines Rücktrittrechtes oder auch Beschwerden sind seitens der Banken ebenfalls anzugeben. Hier muss also angegeben werden, an welcher Kontaktstelle und über welche Informationsquellen sich der Kunde letztendlich auch beschweren kann bzw. sein Anliegen auch äußern kann, sowie die Konsequenzen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung des Kreditvertrages.
Am Ende finden wir dann noch zusätzliche Informationen, wie zum Beispiel über das anwendbare Recht in Bezug auf den Kreditvertrag und welcher Aufsichtsbehörde der jeweilige Kreditgeber unterliegt.