Goldene Bilanzregel – Deckungsgrad A berechnen
20. Februar 2023 2023-11-01 19:50Goldene Bilanzregel – Deckungsgrad A berechnen
Goldene Bilanzregel – Deckungsgrad A berechnen
Die Berechnung des Deckungsgrades A, auch goldene Bilanzregel genannt, erfolgt, indem das Eigenkapital durch das Anlagevermögen dividiert wird. Der sich daraus ergebende Wert gibt Auskunft darüber, ob das Anlagevermögen durch das Eigenkapital gedeckt ist, also ob das Unternehmen fristenkongruent finanziert ist.
Sehen wir uns die Berechnung der Goldenen Bilanzregel nun anhand einer konkreten Übungsaufgabe etwas genauer an.
Übung Goldene Bilanzregel
Die Berechnung des Deckungsgrades A basiert auf Basis der Bilanz. Auf der einen Seite benötigen wir das Eigenkapital und auf der anderen Seite das Anlagevermögen. Das Eigenkapital wird in der Passiva einer Bilanz und das Anlagevermögen in der Aktiva einer Bilanz dargestellt.
Wenn Sie sich nun die Bilanz ansehen, können Sie relativ schnell erkennen, dass das Eigenkapital hier schon summiert dargestellt ist. Das Eigenkapital beträgt für das Jahr 2018 Euro 410,00. Im Unterschied hierzu wird das Anlagevermögen nicht summiert dargestellt, weshalb Sie dieses zuerst berechnen müssen.
Fahrzeuge Euro 50,00 + Geschäftsausstattung Euro 232,00 = Euro 282,00 Anlagevermögen
Nachdem Ihnen nun das Eigenkapital und das Anlagevermögen vorliegen, müssen Sie nur noch die Division durchführen.
Eigenkapital Euro 410,00 / Anlagevermögen Euro 282,00 = 1,45
Der Wert aus der Berechnung sollte im Optimalfall >=1 sein. Aufgrund der Tatsache, dass die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen häufig sehr gering ist und Banken einem immer größeren Wettbewerbsdruck unterliegen und somit mehr Risiko eingehen, kommt der Deckungsgrad A im Unterschied zum Deckungsgrad B in der Praxis eher weniger zu Anwendung.
Das Ergebnis von 1,45 bedeutet somit, dass in diesem Beispiel Fristkongruenz besteht, da der Wert größer 1 ist. Das Eigenkapital beträgt das 1,45 fache des Anlagevermögen.