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Rechtsformen im Überblick – Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft

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Unternehmensgründung, -führung und -recht

Rechtsformen im Überblick – Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft

Rechtsformen spiegeln die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Unternehmen und deren Handeln wider. Abhängig von der gewählten Rechtsform sind verschiedene Rahmenbedingungen gegeben. Diese beziehen sich vor allem auf die Kapitalaufbringung, die Haftung, die Gewinnverwendung sowie die Besteuerung.

Unternehmern und Gründern steht es grundsätzlich frei, sich für eine Rechtsform zu entscheiden. Hierzu stellt die Rechtsordnung in unterschiedlichen Gesetzten eine Reihe von Rechtsformen zur Verfügung. Welche Rechtsform für ein unternehmerisches Vorhaben sich am besten eignet, hängt von mehreren Kriterien ab. Zu diesen Kriterien zählen

  • die Anzahl der Gesellschafter: Sie müssen sich also die Frage stellen, ob Sie alleine oder mit anderen Personen gründen möchten. So benötigen Sie beispielsweise für die Rechtsformen aus der Kategorie Personengesellschaften mindestens zwei Gesellschafter.
  • die Kapitalaufbringung: Diesbezüglich müssen Sie sich die Frage stellen, ob Sie bereit sind, bereits zu Beginn einiges an Kapital in das Unternehmen einzubringen oder nicht. Dies ist beispielsweise bei einer GmbH oder einer AG zwingend erforderlich.
  • die Haftung: Hier stellt sich die Frage, inwieweit Sie bereit sind, mit Ihrem Privatvermögen zu haften. Sind Sie dazu nicht bereit, dann können Sie beispielsweise das Einzelunternehmen oder die OG bereits an dieser Stelle ausschließen.
  • die Leitungsbefugnis und Kontrolle: Auch der Faktor, ob Sie selbst mit der Leitung des Unternehmens betraut werden möchten oder nicht, ist entscheidend für die Wahl der Rechtsform.
  • die Erfolgsverteilung: Je nachdem für welche Rechtsform Sie sich entscheiden, unterscheidet sich auch die Art der Erfolgsverteilung. So müssen Sie als Einzelunternehmen Ihren Gewinn auch mit niemanden teilen.
  • die ertragssteuerliche Belastung: Abhängig von der gewählten Rechtsform kann es auch zu einer unterschiedlichen ertragssteuerlichen Belastung kommen. So unterliegen beispielsweise der Einzelunternehmer sowie die Gesellschafter einer Personengesellschaft der Einkommensteuer, wohingegen Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer und Gewinnausschüttungen der Kapitalertragsteuer.

Überblick Rechtsformen

Wie sich die einzelnen Kriterien abhängig von der Rechtsform verhalten, lernen Sie in den verlinkten Beiträgen. Klicken Sie hierfür einfach auf die nachfolgend farblich markierten Rechtsformen. Aber schon einmal so viel vorab, nicht jede Rechtsform eignet sich für jedes Vorhaben. Eine Unterteilung der Rechtsformen für privatrechtliche Unternehmen kann wie folgt vorgenommen werden.

  • Einzelunternehmen (eingetragener Unternehmer vs. nicht eingetragener Unternehmer)
  • Personengesellschaften (OG, KG, Stille Gesellschaft, GesbR)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, LTD, SE, Privatstiftungen)
  • Mischformen (GmbH & Co KG, AG & Co KG)
  • Sonderformen (Wirtschaftsgenossenschaften, EWIW)
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Quellen:
Ellmer, M. et al. (2014): Praxisblicke Betriebswirtschaft I HAK; 1. Auflage, Trauner Verlag, Linz
Gassner, B. et al (2022): Betriebswirtschaft / Handel für Berufsreifeprüfung (Teil 1); 4. Auflage, Trauner Verlag, Linz

Bildnachweis:
https://www.canva.com/de_de/


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Die ersten knapp 21 Jahre seines Berufslebens hat Mag. (FH) Daniel Neurauter in unterschiedlichen Funktionen für österreichische und international tätige Banken gearbeitet, bevor es Daniel Neurauter 2016 in die Beratungs- und Bildungsbranche verschlagen hat. Heute arbeitet er als selbständiger Autor, Dozent und Business-Trainer für diverse Unternehmen, Hochschulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen sowie als selbständiger Unternehmensberater mit angeschlossener Multimedia-Agentur.

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