Kaufvertrag nach österreichischem Recht – Formen, Gültigkeit und Bestandteile
20. Februar 2023 2023-10-31 22:36Kaufvertrag nach österreichischem Recht – Formen, Gültigkeit und Bestandteile
Kaufvertrag nach österreichischem Recht – Formen, Gültigkeit und Bestandteile
Durch den Abschluss eines Kaufvertrages erwirbt der Käufer gegen Bezahlung eines Kaufpreises eine Ware oder Dienstleistung vom Verkäufer. Ein Kaufvertrag muss dabei nicht zwingend in schriftlicher Form erstellt werden, zum Vertragsabschluss kann es auf fünf verschiedene Arten kommen.
Formen Vertragsabschluss
Der Abschluss eines Kaufvertrags, zwischen Verkäufer und Käufer, kann auf verschieden Arten erfolgen. In der Praxis finden wir die nachfolgenden Formen des Vertragsabschlusses vor.
- mündlich
- schriftlich
- elektronisch
- schlüssiges Handeln
- stillschweigend
Sehen wir uns diese Formen nun etwas genauer, anhand von Beispielen, an.
Der Vertragabschluss erfolgt mündlich
Der mündliche Vertragsabschluss erfolgt, wie der name schon besagt, verbal, also über die Sprache. Hierzu zählt beispielsweise der Abschluss über das Telefon. Ein Beispiel aus meiner jüngsten Vergangenheit fällt mir dazu ein. Vor ca. einem Jahr war die Akkuleistung meines Smartphones nicht mehr erträglich, weshalb ich mich entschieden habe, ein neues zu erwerben. Der Kauf des neuen Smartphones erfolgte im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei meinem Mobilfunkanbieter. Sowohl die Beratung als auch die Vertragsverlängerung sowie die Bestellung des neuen Smartphones hat telefonisch stattgefunden. Der Vertragsabschluss fand somit auf mündlichen Wege statt.
Der schriftliche Kaufvertrag
Im Unterschied zum mündlichen Vertragsabschluss erfolgt die schriftliche Form anhand eines schriftlichen Vertrages, welcher unterzeichnet wird. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Kauf eines neuen KFZ. In diesem Fall erfolgt der Vertragsabschluss immer in Form eines schriftlichen Kaufvertrages. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit Waren von hohem Wert, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer, empfehlenswert.
Die elektronische Form des Vertragsabschlusses
Unter dem elektronischen Weg wir der Verkauf bzw. Kauf von Waren über das Internet verstanden. Hierzu zählt beispielsweise der Kauf per E-Mail oder aber auch direkt im Internet. Dazu kennen Sie sicherlich ausreichend Beispiele.
Vertragsabschluss durch schlüssige Handlung
Häufig auftretend ist auch die Form des Vertragsabschlusses, aufgrund von schlüssigen Handlungen. An dieser Stelle können Sie einfach an den Supermarkt denken. Sie betreten einen Supermarkt, geben Ihre Produkte in den Einkaufswagen und am Ende des Einkaufs legen Sie die Waren auf das Förderband und bezahlen. Hierfür müssen Sie weder sprechen, noch etwas unterschreiben oder über einen Internetzugang verfügen. Der Kaufvertrag erfolgt also durch schlüssiges Handeln.
Stillschweigend zum Kaufvertrag
Wenn Sie Waren erhalten, ohne diese bestellt zu haben, wird von einem stillschweigenden Vertragsabschluss gesprochen. In diesem Fall dürfen Sie die Ware sogar behalten, verschenken oder auch vernichten. Aber ACHTUNG: Ist für Sie ersichtlich, dass es bei der Lieferung um einen Fehler handelt, so müssen Sie die Ware retournieren, also zurückschicken.
Bestandteile Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag besteht aus mehreren Vereinbarungen. Während einige Punkte individuell und freiwillig vereinbart werden können, gibt es auch Mindestbestandteile eines Kaufvertrages. So muss ein Kaufvertrag gesetzlich
- die Warenart,
- Angaben über die Menge sowie
- den Preis
beinhalten. Zusätzlich können noch weitere kaufmännische Bestandteile hinzugefügt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen oder aber auch Pönalvereinbarungen.
Gültigkeit Kaufvertrag
Damit ein Kaufvertrag seine Gültigkeit erhält, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. In Summe kann in diesem Zusammenhang von sechs Voraussetzungen gesprochen werden.
- Geschäftsfähigkeit
- Möglichkeit
- Erlaubtheit
- Zweiseitigkeit
- Willenserklärung
- Freiwilligkeit
Die Geschäftsfähigkeit haben wir in einem eigenen Beitrag genauer erläutert. Grundsätzlich gilt aber, dass diese einerseits vom Alter der beteiligten Personen sowie vom Geisteszustand der Vertragspartner abhängt. Beide Faktoren gilt im Rahmen eines Vertragsabschlusses zu berücksichtigen.
Unter dem Begriff „Möglichkeit“ wird im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag verstanden, dass die zu liefernde Ware bzw. Dienstleistung auch sinnvoll sein muss. D.h. der Verkauf der Ware muss auch umgesetzt werden können. So ist es aus heutiger Sicht, zumindest praktisch, nicht möglich auf die Sonne zu reisen. Dementsprechend ist der Erwerb einer Reise zur Sonne nicht gültig.
Darüber hinaus ist zu prüfen oder der Verkauf von Waren auch erlaubt ist. So ist in Österreich beispielsweise der Handel mit Drogen nicht erlaubt, weshalb es in solchen Fällen auch zu keinem gültigen Kaufvertrag kommt.
Zweiseitigkeit bedeutet, dass mindestens zwei Personen an der Transaktion beteiligt sind. Einerseits ein Verkäufer und andererseits ein Käufer.
Eine übereinstimmende Willenserklärung liegt vor wenn sich alle Vertragsparteien, also Käufer und Verkäufer, über die Bedingungen des Kaufvertrags geeinigt haben und als in Ordnung empfinden.
Zu guter Letzt muss für einen gültigen Kaufvertrag noch die Freiwilligkeit vorliegen. Es darf also niemand gezwungen werden, einen Vertrag abzuschließen. Die Androhung von Konsequenzen oder Erpressung ist nicht erlaubt.