Pfandbriefe und Kommunalbriefe – Besondere Form von Anleihen
13. Februar 2023 2023-10-25 17:04Pfandbriefe und Kommunalbriefe – Besondere Form von Anleihen
Pfandbriefe und Kommunalbriefe – Besondere Form von Anleihen
Pfandbriefe und Kommunalbriefe stellen eine besondere Form von Anleihen dar und zeichnen sich vor allem durch die Mündelsicherheit sowie durch ihre Zweckgebundenheit und hohe Besicherung. Darüber hinaus dürfen Pfandbriefe und Kommunalbriefe nur von ausgewählten Instituten begeben werden.
Pfand- und Kommunalbriefe sind dem Grunde nach festverzinsliche Anleihen, jedoch mit einigen Besonderheiten.
Pfand- und Kommunalbriefe dürfen nur von ausgewählten Institutionen begeben werden, hierzu zählen z. B. die Landeshypothekenbanken.
Pfand- und Kommunalbriefe sind zweckgebunden, das bedeutet, dass bei Pfandbriefen das ausgeliehene Kapital an Grund- und Hausbesitzer als Darlehen zur Verfügung gestellt wird bzw. bei Kommunalbriefen an öffentliche Körperschaften.
Pfand- und Kommunalbriefe werden durch Grund und Boden sowie Liegenschaften besichert, wodurch diese auch als mündelsicher und deckungsstockfähig gelten.