Unterschied Vorsteuer, Umsatzsteuer und Umsatzsteuer-Zahllast
26. Oktober 2025 2025-10-26 18:31Unterschied Vorsteuer, Umsatzsteuer und Umsatzsteuer-Zahllast
Unterschied Vorsteuer, Umsatzsteuer und Umsatzsteuer-Zahllast
Die Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer, kurz USt., betrifft fast alle Unternehmen in Österreich und spielt immer dann eine Rolle, wenn etwas verkauft oder gekauft wird. Also beispielsweise beim Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung.
Wenn Sie im Geschäft oder online etwas kaufen, bezahlen Sie neben dem Netto-Kaufpreis auch die sogenannte Umsatzsteuer. Diese Steuer bekommt aber nicht das verkaufende Unternehmen, sondern unser Staat. Das verkaufende Unternehmen sammelt die Steuer lediglich, als eine Art verlängerter Arm des Staates, ein und führt diese an das Finanzamt ab. Und genau aus diesem Grund wird die Umsatzsteuer als Durchlaufsteuer bezeichnet.
Im Rahmen der Buchhaltung unterscheiden wir zwischen der Vorsteuer, der Umsatzsteuer und der Umsatzsteuer-Zahllast.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Unternehmen etwas verkauft. Das verkaufende Unternehmen schlägt auf den Nettoverkaufspreis die Umsatzsteuer auf und kassiert diese vom Kunden ein. Der Kunde bezahlt also immer den Brutto-Kaufpreis und somit inklusive der Umsatzsteuer.
Wie bereits angeführt, darf das verkaufende Unternehmen die Steuer aber nicht behalten, sondern muss diese an das Finanzamt weiterleiten.
Vorsteuer
Kaufen Unternehmen, beispielsweise Materialien, Werkzeuge, Waren oder Dienstleistungen ein, so müssen auch diese den Steuerbetrag bezahlen. In diesem Fall sprechen wir von der sogenannten Vorsteuer, welche Unternehmen aber vom Finanzamt wieder zurückholen können.
Im Unterschied dazu, kann der Endverbraucher, also die Privatperson, welche das Produkt schlussendlich verwendet oder verbraucht, die Umsatzsteuer nicht zurückholen. Das ist Unternehmen vorbehalten.
Umsatzsteuer-Zahllast
Um die Abwicklung der Verrechnung zwischen dem Finanzamt und den Unternehmen zu erleichtern, gibt es die sogenannte Umsatzsteuer-Zahllast. Hierbei handelt es sich um jenen Betrag, den das Unternehmen tatsächlich an das Finanzamt abführen muss. Die USt-Zahllast ergibt aus der Differenz zwischen der eingesammelten Umsatzsteuer und der bezahlten Vorsteuer.
Quellen:
Veidl et al. (2022): Ganz genau – Von der Einnahmen-Ausgabenrechnung zur doppelten Buchführung; Hölzel Verlag, Wien
Veidl et al. (2023): Maturawissen Rechnungswesen Band 1; Hölzel Verlag, Wien
Wöhe, G. (2002): Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre; 21. Auflage; Verlag Franz Vahlen, München
Bildnachweis:
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