Firma – Definition, Begriffsabgrenzung und Arten
20. Februar 2023 2023-10-31 22:32Firma – Definition, Begriffsabgrenzung und Arten
Firma – Definition, Begriffsabgrenzung und Arten
Fälschlicherweise werden die Begriffe Firma, Unternehmen und Betrieb in der Praxis häufig als Synonym verwendet. Dies mag vielleicht umgangssprachlich für Verständnis sorgen, tatsächlich sind diese Begriffe jedoch zu unterschieden. Es steckt als eine unterschiedliche Aussage dahinter. Dementsprechend muss eine Abgrenzung der Begriffe erfolgen.
Begriffsabgrenzung Unternehmen, Betrieb & Firma
Als Firma wird der Name eines Unternehmens verstanden, welcher im Firmenbuch eingetragen wurde. Diese kann seitens eines Unternehmens frei gewählt werden. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass es zu keiner Irreführung oder Verwechslung kommen kann.
Der rechtlichen Rahmen für die Leistungserstellung wird als Unternehmen bezeichnet.
Als Betrieb verstehen wir den Ort, an welchem Güter und Dienstleistungen hergestellt bzw. bereitgestellt werden.
Bespiel Firma, Unternehmen und Betrieb
Daniel und Philipp Neurauter betreiben eine Unternehmensberatung mit angeschlossener Multimedia-Agentur unter dem Namen BusinessFragen OG. Die BusinessFragen OG ist somit die Firma, welche im Firmenbuch eingetragen ist.
Die BusinessFragen OG hat sich in der Kirchstraße 26a, 6425 Haiming eine Bürofläche eingerichtet. Diese besteht aus 2 Büros und einem Besprechungsraum sowie einem Aufenthaltsraum. Die Adresse (Standort) an der die Leistung erbracht wird, wird somit als Betrieb bezeichnet.
Die BusinessFragen OG schließt Geschäfte ab, verkauft Dienstleistungen an Kunden gegen Bezahlung und kauft Büromaterial bzw. diverse externe Services ein. In diesem Fall wird vom Unternehmen gesprochen, also vom rechtlichen Rahmen.
Firma – Arten und Ausprägungsformen
Jedes Unternehmen, welches nicht im Firmenbuch eingetragen ist, führt eine Unternehmensbezeichnung, jedoch keine Firma. In der Praxis finden Sie nachfolgende Ausprägungsformen vor.
Eine Personenfirma besteht aus dem Namen des Unternehmers.
Sachfirmen beinhalten den Unternehmensgegenstand.
Fantasienamen eignen sich in erster Linie zu Werbezwecken.
Unter einer gemischten Firma wird eine Mischung aus den bereits vorgestellten Ausprägungsformen verstanden.
