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Gewerbeanmeldung Österreich – Voraussetzungen für die Gewerbeberechtigung

Gewerbeberechtigung
Unternehmensgründung, -führung und -recht

Gewerbeanmeldung Österreich – Voraussetzungen für die Gewerbeberechtigung

Um in Österreich ein Gewerbe ausüben zu dürfen, benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung. Diese erhalten Sie im Anschluss an die erfolgreiche Gewerbeanmeldung. Unabhängig von der Rechtsform, für welche Sie sich entscheiden, ist diese erforderlich. Diese ist also sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen durchzuführen.

Aber an dieser ist Stelle ist auch anzuführen, dass für die Erteilung der Gewerbeberechtigung Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Hierbei wird zwischen allgemeinen und gewerberechtlichen Voraussetzungen unterschieden. Sehen wir uns zuerst einmal die allgemeinen Voraussetzungen etwas genauer an.

Allgemeine Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung

Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung zählen die Eigenberechtigung, die Staatsbürgerschaft sowie die Tatsache, dass keine weiteren Ausschließungsgründe vorliegen.

Die Eigenberechtigung ist relativ einfach zu verstehen. Darunter wird die Vollendung des 18. Lebensjahres verstanden.

Für den Fall, dass Sie kein Österreichischer Staatsbürger sind, gilt folgende Regelung. EWR- bzw. EU-Bürger sowie auch Schweizer Staatsbürger erhalten die Gewerbeberechtigung ohne weiteren Aufenthaltstitel. Gehören Sie nicht zum genannten Personenkreis, ist für die Gewerbeanmeldung ein Nachweis über den legalen Aufenthalt erforderlich.

Zu guter Letzt darf keine gerichtliche Verurteilung, kein mangels Masse abgewiesener Konkursantrag sowie keine Finanzstrafdelikt vorliegen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, dann sind Sie der Erteilung Ihrer Gewerbeberechtigung schon einen großen Schritt näher. Wenn es sich in Ihrem Fall um ein freies Gewerbe handelt, bekommen Sie diese sogar schon erteilt.

Für die Anmeldung eines freien Gewerbes sind lediglich die allgemeinen Voraussetzungen erforderlich. Etwas anders sieht es bei einem reglementierten Gewerbe aus. Ein Beispiel hierfür wäre die BusinessFrage OG. Die BusinessFragen OG ist eine Unternehmensberatung mit angeschlossener Multimedia-Agentur. In diesem konkreten Fall handelt es sich sowohl und ein reglementiertes als auch um ein freies Gewerbe. Die Multimedia-Agentur fällt unter das freie Gewerbe, wohingegen die Unternehmensberatung reglementiert ist. Aufgrund der Tatsache, dass eine der beiden Tätigkeiten reglementiert ist, sind neben den allgemeinen auch die gewerberechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Gewerberechtliche Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung

Handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe gilt es noch darauf zu achten, ob eine Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich ist. Dementsprechend wird von reglementierten Gewerben mit und ohne Zuverlässigkeitsprüfung gesprochen.

Was Sie jedoch immer erfüllen müssen, ist der Befähigungsnachweis sowie die allgemeinen Voraussetzungen. Darunter ist zu verstehen, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie für die jeweilige Tätigkeit qualifiziert sind. Dies kann beispielsweise über Zeugnisse, Diplome, usw. erfolgen. Im konkreten Fall der BusinessFragen OG erfolgte dieser Nachweis durch das Diplomzeugnis (Wirtschaftsstudium) sowie zahlreiche Bankenprüfungen und 21 Jahre Berufserfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche.

Wie bereits angesprochen benötigen Sie in einigen Fällen noch eine Zuverlässigkeitsprüfung. Darunter wird verstanden, dass keine Verstöße im Zusammenhang mit Ihrem Gewerbe vorliegen dürfen.

Gerwerbeanmeldung online durchführen

In Österreich besteht die Möglichkeit die Gewerbeanmeldung selbst durchzuführen. Sie benötigen hierfür also keine externe Unterstützung, wie beispielsweise durch einen Steuerberater. Wie diese Gewerbeanmeldung in Österreich genau funktioniert, zeigen wir Ihnen nachfolgend.

Die Beantragung der Gewerbeberechtigung erfolgt mithilfe eines Online-Formulars in wenigen Schritten. Im ersten Schritt wird erfasst, ob es sich in Ihrem Fall um eine natürliche oder juristische Person handelt.

Der nächste Abschnitt des Online-Formulars beschäftigt sich mit den Daten des Gewerbeinhabers. Hier werden allgemeine Daten, wie Name bzw. Firma oder aber auch die Adresse erfasst.

Der dritte Abschnitt des Online-Formulars beschäftigt sich mit dem Gewerbe selbst. An dieser Stelle sind alle Angabe zu Ihrem Gewerbe anzuführen. Hierzu zählt beispielsweise die Art des Gewerbes, welches Sie ausüben möchten.

Im nächsten Schritt gilt es noch Ihrerseits zu bestätigen, dass keine Ausschließungsgründe vorliegen. In Einzelfällen gibt auch die Möglichkeit über eine Nachsichtserklärung die Gewerbeberechtigung zu erhalten.

Bevor Sie Ihre Gewerbeanmeldung abschließen, haben Sie in diesem Online-Formular noch die Möglichkeit Beilagen anzuhängen. Zu diesen Unterlagen gehören, abhängig von Rechtsform und der Staatsbürgerschaft:

  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger Reisepass
  • Aufenthaltstitel
  • Heiratsurkunde bei Namensänderung
  • Meldebestätigung, sofern keine Wohnsitz in Österreich
  • Befähigungsnachweis bei reglementiertem Gewerbe
  • Firmenbuchauszug, sofern aufgrund der Rechtsform eine Eintragung erforderlich

Abschließend haben Sie noch einmal die Möglichkeit Ihre erfassten Daten zu überprüfen bzw. gegebenenfalls zu korrigieren. Sind Ihre Daten korrekt erfasst, können Sie die Gewerbeanmeldung auch gleich online bestätigen und absenden.

Nach erfolgtem Versand der Gewebeanmeldung gilt es nun etwas Geduld zu haben. Ihre eingereichten Unterlagen werden nun überprüft. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird in den nächsten Tagen bzw. Wochen die Gewerberechtigung erteilt. Eine Abfrage der Gewerberechtigung ist zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit über die Gisa-Abfrage möglich. Hierüber können darüber hinaus auch überprüfen, ob eventuelle Geschäftspartner, über die notwendige Gewerbeberechtigung verfügen.

Zum Ende dieses Beitrags noch eine kurze Empfehlung.

Persönliche Voraussetzungen

Bevor Sie nun gleich mit der Gewerbeanmeldung starten, sollten Sie auch überprüfen, ob die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diese spielen zwar für die Erteilung der Gewerbeberechtigung keine Rolle, aber für den Erfolg Ihrer Tätigkeit. Eine Unterteilung der persönlichen Voraussetzungen kann vorgenommen in persönliche Eigenschaften, fachliche Qualifikation sowie Familie und Partner. Zu den persönlichen Eigenschaften zählen beispielsweise Ihre

  • Einsatzbereitschaft,
  • Ausdauer,
  • Motivationsfähigkeit,
  • Entscheidungsfreude,
  • Kontakfreudigkeit,
  • Risikofreudigkeit,
  • und vieles mehr.

Der Start in das Unternehmertum ist immer mit gewissen Hürden verbunden. Diese gilt es zu meistern. Zur Überprüfung dieser Eigenschaften versetzen Sie sich in die Situation Ihres Unternehmertums. Stellen Sie sich zu den einzelnen Eigenschaften Fragen und versuchen Sie diese zu beantworten. Diese Fragen könnten beispielsweise wie folgt lauten.

  • Wie reagiere ich, wenn ich die ersten Monate keine oder nur wenige Kunden gewinne?
  • Bin ich in der Lage ein finanzielles Risiko einzugehen? Auch wenn ich dafür meinen Lebensstandard einschränken muss?

Die Rolle von Familie und Partner bei der Gründung

Darüber hinaus sollten Sie auch unbedingt mit Ihrer Familie bzw. Ihrem Partner über Ihr Vorhaben sprechen. Ohne Unterstützung aus der Familie bzw. Ihres Lebenspartners wird das Vorhaben scheitern. Versetzen Sie sich nur mal in die Situation, dass Sie täglich 12 Stunden und mehr für Ihr Unternehmertum aufwenden. Was sagt Ihre Lieben dazu, bekommen Sie die Unterstützung oder müssen Sie sich regelmäßig rechtfertigen warum Sie nicht zu Hause sind. Auf Dauer geht das nicht gut!

Zu guter Letzt sollten Sie sich auch noch darüber Gedanken machen, ob Sie über die notwendige Qualifikation verfügen. Ihnen fehlen Kompetenzen, beispielsweise im betriebswirtschaftlichen Bereich, dann müssen Sie sich Gedanken machen, wie Sie diese ausgleichen können. Entweder indem Sie sich selbst fortbilden oder indem Sie auf externe Partner zurückgreifen.

So und nun sind wir wirklich am Ende dieses Beitrages „Gewerbeanmeldung Österreich“ angelangt. Die BusinessFragen OG wünscht viel Spaß und Erfolg bei Ihrer Unternehmensgründung!


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Die ersten knapp 21 Jahre seines Berufslebens hat Mag. (FH) Daniel Neurauter in unterschiedlichen Funktionen für österreichische und international tätige Banken gearbeitet, bevor es Daniel Neurauter 2016 in die Beratungs- und Bildungsbranche verschlagen hat. Heute arbeitet er als selbständiger Autor, Dozent und Business-Trainer für diverse Unternehmen, Hochschulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen sowie als selbständiger Unternehmensberater mit angeschlossener Multimedia-Agentur.

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