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Incoterms – Lieferbedingungen Kostenübergang und Risikoübergang

Incoterms
Unternehmensgründung, -führung und -recht

Incoterms – Lieferbedingungen Kostenübergang und Risikoübergang

Bei Incoterms bzw. Lieferbedingungen handelt es sich um Vereinbarungen des Handels. Die Bedingungen werden im Rahmen des Kaufvertragsabschlusses zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart. Insbesondere regeln diese Vereinbarungen den Kostenübergang sowie den Risikoübergang.

  • Der Kostenübergang beschreibt, wer die Kosten für die Lieferung bzw. den Transport trägt.
  • Der Risikoübergang beschreibt, ab welchem Zeitpunkt das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.

Sehen wir uns die bekanntesten und am häufigsten auftretenden Lieferbedingungen bzw. Incoterms etwas genauer an.

Ab Werk / Ex Works / EXW

Die Lieferklausel „Ab Werk“ stellt eine Minimalklausel für den Verkäufer dar. Wie der Name dieser Klausel bereits vermuten lässt, muss der Verkäufer die Ware lediglich auf seinem Gelände zur Verfügung stellen. Für die Abholung und den Transport ist der Käufer selbst verantwortlich. Das Risiko sowie die Kosten des Transports liegen somit zur Gänze beim Käufer.

Frei Frachtführer / Free Carrier / FCA

Bei der Lieferklausel „Frei Frachtführer“ kommt neben dem Verkäufer und dem Käufer, noch ein Frachtführer bzw. Spediteur ins Spiel. Der Verkäufer verpflichtet sich die Ware an einen, vom Käufer genannten, Frachtführer bzw. Spediteur zu übergeben. Ab der Übergabe bzw. am Ort der Übergaben gehen die Kosten und das Risiko auf den Käufer über.

Frei Haus

Die Lieferklausel “Frei Haus” bedeutet, dass der Verkäufer für die Lieferung verantwortlich ist. Dementsprechend trägt auch der Verkäufer die Kosten. Der Risikoübergang ist zwar gesetzlich nicht geregelt, aber lt. einem Urteil des Obersten Gerichtshofs trägt der Verkäufer das Risiko bis zum Abstellen der Ware. Somit trägt der Verkäufer sowohl die Kosten als auch Risiko für den Transport. Der Kosten- und Risikoübergang erfolgt erst nach Auslieferung der Ware.

Frachtfrei / Carriage Paid To / CPT

Frachtfrei als Lieferklausel bzw. im Zusammenhang mit Incoterms bedeutet, dass der Risikoübergang bereits am Ort der Übergabe an den ersten Frachtführer erfolgt. Der Kostenübergang jedoch erst am Bestimmungsort, also an einem vereinbarten Ort. Vereinfacht gesagt, trägt der Käufer das Risiko, sobald die Ware an den Frachtführer übergeben wurde. Die Kosten für den Transport trägt der Verkäufer bis zur Lieferung an den vereinbarten Ort.


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Die ersten knapp 21 Jahre seines Berufslebens hat Mag. (FH) Daniel Neurauter in unterschiedlichen Funktionen für österreichische und international tätige Banken gearbeitet, bevor es Daniel Neurauter 2016 in die Beratungs- und Bildungsbranche verschlagen hat. Heute arbeitet er als selbständiger Autor, Dozent und Business-Trainer für diverse Unternehmen, Hochschulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen sowie als selbständiger Unternehmensberater mit angeschlossener Multimedia-Agentur.

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