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Inhaberaktien vs. Namensaktien – Der Unterschied

Inhaberaktien
Börse, Wertpapiere und Zinsen

Inhaberaktien vs. Namensaktien – Der Unterschied

In Österreich und Deutschland gelten Inhaberaktien sicherlich als die Standardform von Aktien, wohingegen in Japan oder den USA Namensaktien durchaus beliebt sind. Inhaberaktien unterscheiden sich vor allem in drei wesentlichen Bereichen von Namensaktien.

Für Inhaberaktien gilt, dass die Person, welche die Aktie besitzt, auch ohne zusätzlichen Nachweis die Rechte daraus geltend machen kann. Es ist keine Eintragung in das Aktienregister notwendig.

Im Unterschied hierzu erfolgt bei Namensaktien keine Eintragung ins Aktienregister. Nur die dort eingetragene Person hat Anspruch auf das Dividendenrecht bzw. Stimmrecht.

Darüber hinaus gibt des Weiteren einen Unterschied in der Art der Übertragung. Während Inhaberaktien relativ einfach zu übertragen sind, wird bei Namensaktien eine Übertragungserklärung benötigt.

Eine weitere Unterscheidung von Aktien wird zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien vorgenommen. Was unter diesen beiden Ausprägungsformen verstanden wird und wie sich diese unterscheiden, zeigen wir Ihnen in einem eigenen Beitrag.


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Die ersten knapp 21 Jahre seines Berufslebens hat Mag. (FH) Daniel Neurauter in unterschiedlichen Funktionen für österreichische und international tätige Banken gearbeitet, bevor es Daniel Neurauter 2016 in die Beratungs- und Bildungsbranche verschlagen hat. Heute arbeitet er als selbständiger Autor, Dozent und Business-Trainer für diverse Unternehmen, Hochschulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen sowie als selbständiger Unternehmensberater mit angeschlossener Multimedia-Agentur.

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