Wann liegt nach österreichischem Recht eine mangelhafte Lieferung vor?
20. Februar 2023 2023-10-31 22:37Wann liegt nach österreichischem Recht eine mangelhafte Lieferung vor?
Wann liegt nach österreichischem Recht eine mangelhafte Lieferung vor?
Eine mangelhafte Lieferung beschreibt, wenn die gelieferte Ware nicht der Vereinbarten entspricht. Eine mangelhafte Lieferung liegt also dann vor, wenn die Eigenschaften eines Produktes von der Bestellung abweichen, wenn die Lieferung unvollständig bzw. beschädigt ist oder ein falsches Produkt geliefert wurde.
Grundsätzlich ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. Leistung ohne Mangel zu erbringen. Nichtsdestotrotz kann es aber immer wieder vorkommen, dass im Rahmen einer Lieferung Mängel entstehen. Bevor wir uns in weiterer Folge mit den Rechten des Käufers bei mangelhafter Lieferung beschäftigen, muss zuerst geklärt werden, zu welchem Zeitpunkt der Mangel zum ersten Mal aufgetreten ist. Hierbei ist zu unterscheiden, ob der Mangel
- bereits bei Vertragsabschluss vorlag,
- im Rahmen der Warenübergabe festgestellt wurde oder
- erst im Nachhinein das erste Mal aufgetreten ist.
Abhängig vom jeweiligen Zeitpunkt gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für eine mangelhafte Lieferung. Diese sehen wir uns nun gemeinsam an.
Liegt der Mangel bereits bei Vertragsabschluss vor und der Käufer schließt den Vertrag dennoch ab, so gilt der Mangel als genehmigt und der Käufer hat zu einem späteren Zeitpunkt kein Recht auf Reklamation bzw. Nichtannahme.
Tritt der Mangel das erste Mal im Rahmen der Warenübergabe auf, so hat der Käufer das Recht, die Annahme zu verweigern bzw. ein sogenanntes Zurückweisungsrecht.
Zu guter Letzt besteht auch die Möglichkeit, dass Mängel erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten. In diesem Fall muss der Verkäufer für diesen Mangel geradestehen und haftet auch dafür.