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Kündigungsrecht einer Anleihe – Emittent vs. Anleger

Kündigung
Börse, Wertpapiere und Zinsen

Kündigungsrecht einer Anleihe – Emittent vs. Anleger

Eine Anleihe verfügt im Regelfall über eine fix vereinbarte Laufzeit. Im Zuge der Emission kann jedoch ein Kündigungsrecht sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger vereinbart werden. Diese werden in Anleihebedingung veröffentlicht und dort nachzulesen.

Für den Schuldner ist ein Kündigungsrecht vor allem von Interesse, wenn die Zinsen gegenüber dem Emissionszeitpunkt gesunken sind und für eine neue Anleihe heute weniger Zinszahlungen an die Gläubiger leisten müsste.

Aus diesem Grund sollten Sie als Anleger immer darauf achten, ob ein Kündigungsrecht für den Emittenten besteht.

Abschließend stellt sich noch die Frage, wo finden Sie die Information über ein mögliches Kündigungsrecht bei einer Anleihe. Sehen wir uns hierzu ein konkretes Beispiel zu einer Anleihe der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG an. An dieser Stelle sei jedoch angeführt, dass es sich bei diesem Beispiel um keine Anlageempfehlung oder bezahlte Werbung handelt. Es wurde willkürlich ein Beispiel aus dem Internet zur Veranschaulichung herangezogen.

Wenn Sie sich nun das obige Produktblatt dieser Anleihe ansehen, finden Sie einen Punkt „Kündigung“. In diesem konkreten Fall ist die vorzeitige Kündigung ausgeschlossen, das erkennen Sie an der Formulierung „nicht möglich“. An dieser Stelle könnte es aber auch sein, dass dort eben die Bedingungen für eine vorzeitige Kündigung angeführt sind. Bei Erfüllung dieser vorab definierten Bedingungen kann es in weiterer Folge dann auch tatsächlich dazu kommen.


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Die ersten knapp 21 Jahre seines Berufslebens hat Mag. (FH) Daniel Neurauter in unterschiedlichen Funktionen für österreichische und international tätige Banken gearbeitet, bevor es Daniel Neurauter 2016 in die Beratungs- und Bildungsbranche verschlagen hat. Heute arbeitet er als selbständiger Autor, Dozent und Business-Trainer für diverse Unternehmen, Hochschulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen sowie als selbständiger Unternehmensberater mit angeschlossener Multimedia-Agentur.


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